Anonymous

Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien

Bei der Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien kommt auf den Inhalt der Äußerung an.  Im September 2021 veröffentlichte der Angeklagte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil einen Kommentar. Der Kommentar „Merkel im Ahrtal.. daß sich die dumme Schlampe nicht schämt...
Weiterlesen