Flaschenwurf auf Polizeibeamte rechtfertigt Freiheitsstrafe
Der Angeklagt war während eines öffentlichen Aufzugs (Demonstration, Protestzug) an einer Randale und gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte beteiligt. Aus der Menge heraus warf er über eine Distanz von sieben bis zehn Metern eine 0,5L Bierflasche gezielt in eine Polizeikette hinein. Die Flasche schlug zunächst am Helm eines Polizeibeamten auf und traf ihn danach an seiner Schulter. Aufgrund seiner Schutzausrüstung blieb der Beamte unverletzt.
Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe. Das Landgerichts Nürnberg hatte auf die Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil dahingehend abgeändert, dass es eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängte, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen ging der Angeklagte in Revision.
Das BayObLG wies die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück und bestätigte im Ergebnis die Freiheitsstrafe.
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe bei einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in der Dienstausübung (hier: Wurf einer Bierflasche aus einem Aufzug heraus gegen den Helm eines Polizeibeamten) rechtfertigt die Verhängung einer Freiheitsstrafe. Denn die Verhängung einer Freiheitsstrafe an Stelle einer Geldstrafe entspricht dem Ziel der Stärkung des Schutzes von Polizei- und anderen Vollstreckungsbeamten vor Angriffen gegen diese, welches der Gesetzgeber des 52. StÄG hatte und welches er mit der erhöhten Strafandrohung mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe in § 114 StGB umgesetzt hat.
Quelle:
- BayObLG v. 06.10.2025, Az.: 203 StRR 368/25
Hinweis: Der Artikel stammt vom 24.11.2025. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen.



