„Unfallflucht“ gem. § 142 StGB nur bei Entfernung vom Unfallort selbst

Schadensverteilung bei rückwärtsfahrenden PKW im Bereich einer Einbahnstraße

Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße – nur erlaubt zum unmittelbaren rückwärts Einparken (Rangieren) und rückwärts Ausparken aus einem Grundstück -. Der Kläger hatte sein Fahrzeug vorwärts in einer Grundstückszufahrt abgestellt, die sich an einer Einbahnstraße rechtwinkelig in Fahrtr...
Weiterlesen
Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden 2

Rückwärtsfahren – immer ein Risiko?

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärtsfährt, den trifft grundsätzlich eine höhere Sorgfaltspflicht als den Vorwärtsfahrenden, da er aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse eine höhere Gefahr darstellt. Besondere Sorgfaltspflicht besteht beim Ausparken und auf Parkplätzen. Eine Kombinatio...
Weiterlesen