Schadensverteilung bei rückwärtsfahrenden PKW im Bereich einer Einbahnstraße
Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße – nur erlaubt zum unmittelbaren rückwärts Einparken (Rangieren) und rückwärts Ausparken aus einem Grundstück -. Der Kläger hatte sein Fahrzeug vorwärts in einer Grundstückszufahrt abgestellt, die sich an einer Einbahnstraße rechtwinkelig in Fahrtr...