„Unfallflucht“ gem. § 142 StGB nur bei Entfernung vom Unfallort selbst

„Unfallflucht“ gem. § 142 StGB nur bei Entfernung vom Unfallort selbst

Die Beschuldigte beschädigte mit einem Anhänger beim Abbiegen ein parkendes Fahrzeug, ohne danach anzuhalten. Ein Taxifahrer fuhr ihr hinterher und sprach sie auf den Unfall an. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie sich schon rund 260 Meter von der Unfallstelle entfernt, wobei diese infolge einer Kurve, ...
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