Bis zu 10 Jahren Haft für einen Einbruch in eine unbewohnte Immobilie
Mit Diebstahlabsicht brach der Angeklagte in einem Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2018 in Gewerbe- und Wohnimmobilien ein. Innerhalb dieses Zeitraums versuchte er u.a. auch in ein Wohnhaus zu gelangen, dessen einzige Bewohnerin erst vor Kurzem verstorben war. Das Haus war demnach nicht mehr be...