Einbruch in eine unbewohnte Wohnung

Bis zu 10 Jahren Haft für einen Einbruch in eine unbewohnte Immobilie

Mit Diebstahlabsicht brach der Angeklagte in einem Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2018 in Gewerbe- und Wohnimmobilien ein. Innerhalb dieses Zeitraums versuchte er u.a. auch in ein Wohnhaus zu gelangen, dessen einzige Bewohnerin erst vor Kurzem verstorben war. Das Haus war demnach nicht mehr be...
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