Kein „Wechselmodell“ für gemeinsam angeschafften Hund
Die Betreuung eines gemeinsam angeschafften Hundes kann nach dem Ende einer Beziehung nicht als „Wechselmodell“ vor Gericht durchgesetzt werden. Die gemeinsame Hündin war während des Zusammenlebens angeschafft worden. Nach Ende der Partnerschaft und dem Auszug des Mannes aus der davor ...