Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen
Ich bin Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen und Umgebung. Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben, wie zum Beispiel Nötigung, Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis? Sie wurden geblitzt und Ihnen droht ein Bußgeld? Sie sollen vielleicht sogar den Führerschein abgeben oder eine MPU machen? In diesen und allen anderen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen, stehe ich Ihnen als qualifizierter und erfahrener Anwalt zur Seite. Von der Beratung, bis hin zur Vertretung im Falle einer Anzeige betreue ich Sie. Ich weise eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich des Strafrechts vor und kann Sie deswegen kompetent beraten. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen möchte ich stets auf Ihr Interesse eingehen und biete daher z.B. auch Termine nach 18 Uhr an. Sie können über das Kontaktformular, aber auch telefonisch Kontakt zu mir aufnehmen. Ich bin gerne für Sie da und berate Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Mein Team und ich freuen uns auf Sie!
IHR FACHANWALT IN NRW FÜR VERKEHRSRECHT
Sicherheit und Vertrauen in Zeiten von Unruhe und Unsicherheit. Hier finden Sie Kompetenz und Unterstützung.
Rat vom Fachanwalt
Nicht jeder Fall ist gleich. Finden Sie individuelle Beratung in Bereichen des Strafrecht.
Ordnungswidrigkeiten
Auch bei Ordnungswidrigkeiten kann sich ein Rechtsbeistand lohnen.
Rechtsvertretung vor Gericht
Ich vertrete Sie von der Beratung bis hin zum Abschluss des Falls.
flexible Termine
Um Ihnen auch wirklich jederzeit zur Seite stehen zu können, biete ich Ihnen z.B. auch Termine nach 18:00 Uhr an.
Meine Fachbereiche
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen betreue ich Sie bundesweit mit Kompetenz und jahrelanger Erfahrung. Diskret, seriös und vertrauensvoll.
Strafrecht
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Verkehrsrecht
Sexualstrafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Nachsorge
Es gibt zahlreiche Straftaten im Verkehrsrecht. Unten sind einige dieser Vergehen aufgelistet und erläutert. Gerne berate ich Sie persönlich als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen.
Was wird mir vorgeworfen?
Gefährdung des Straßenverkehrs: wer ein Fahrzeug führt, obwohl er z.B. infolge von Alkoholgenuss fahruntüchtig ist oder wer besonders gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstößt und dadurch einen anderen Menschen oder eine fremde Sache gefährdet
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr: wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er von außen z.B. durch die Zerstörung von Straßenanlagen auf dem Straßenverkehr einwirkt
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: wer als Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen oder ohne eine angemessene Zeit zu warten, sowie wer eine Feststellung der eigenen Person auch nachträglich nicht ermöglicht
Trunkenheit im Verkehr: wer betrunken oder unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug führt
Verbotene Kraftfahrzeugrennen: wer ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder an einem solchen teilnimmt
Fahren ohne Fahrerlaubnis: das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis/ bei Bestehen eines Fahrverbotes oder wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges zulässt, dass ein anderer ohne Fahrerlaubnis/ mit Fahrverbot das eigene Kraftfahrzeug fährt
Fahren ohne Versicherungsschutz: das Fahren eines Kraftfahrzeuges, obwohl der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht (mehr) besteht
Nötigung: wer im Straßenverkehr z.B. drängelt, andere schneidet oder ausbremst
Fahrlässige Tötung: Tötung eines anderen Menschen aufgrund der Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Fahrlässige Körperverletzung: Verletzung des Körpers und der Gesundheit eines anderen Menschen aufgrund der Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Unterlassene Hilfeleistung: wer die erforderliche Hilfe bezüglich eines anderen nicht erbringt
Was fällt alles unter den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr?
Im Verkehrsrecht wird das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr im fahruntüchtigen Zustand bestraft.
Ein Fahrzeug in diesem Sinne kann jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel sein, das dazu geeignet ist, Personen oder Güter zu befördern.
Darunter fallen also nicht nur Pkws und Lkws, sondern auch Krafträder aller Art (auch Mofas), Fahrräder, motorisierte Krankenfahrstühle, Motorflugzeuge, Schienenfahrzeuge, Segelboote, etc..
Der öffentliche Straßenverkehr umfasst alle Verkehrsflächen, die für die Allgemeinheit zur Fortbewegung bestimmt sind. Das heißt, dass damit nicht nur das Fahren auf einer öffentlichen Straße gemeint ist, sondern auch sonstige (Park-) Plätze, Brücken und Fußgängerwege, auf denen grundsätzlich die allgemeine Straßenverkehrsordnung gilt.
Fahruntüchtig ist, wer das jeweilige Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Die Ursache für die Fahrunsicherheit kann entweder im Alkoholgenuss oder dem Konsum von anderen berauschenden Mitteln liegen.
Was ist eine Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU)?
Die MPU beurteilt die Fahreignung des Betroffenen.
Sie dient der Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
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Rat vom Fachanwalt
Gerade in schwerwiegenden Fällen ist es wichtig einen kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen.
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Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, können die Strafen hoch ausfallen. Ich prüfe Ihren Fall und stehe Ihnen mit meiner jahrelangen Erfahrung zur Seite.
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Ich verfüge über ein breites Fachwissen innerhalb der Themengebiete des Straf- und Verkehrsrechtes und kann Sie deswegen bestens beraten.
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