Verweigerung von Psychopharmaka in der JVA stellt eine Amtspflichtverletzung dar
Die Verweigerung von Psychopharmaka in einer Justizvollzugsanstalt durch einen Amtsarzt gegenüber Strafgefangenen kann eine Verletzung der Amtspflicht zur medizinischen Versorgung darstellen.
Abstract:
- mehrere Monate nicht medikamentös mit Psychopharmaka behandelt worden zu sein
- nahm bereits seit 20 Jahren Psychopharmaka ein
- wurde in eine andere JVA verlegt, dort erhielt er keine Psychopharmaka mehr in einem bestimmten Zeitraum
- die weitere medikamentöse Versorgung mit Psychopharmaka mit der Begründung verweigert worden, dass er deren Einnahme bereits in der JVA D. verweigert habe. Letzteres sei aber unzutreffend.
- erst aus Zusammenfassung



