Verweigerung von Psychopharmaka in der JVA stellt eine Amtspflichtverletzung dar
Die Verweigerung von Psychopharmaka in einer Justizvollzugsanstalt durch einen Amtsarzt gegenüber Strafgefangenen kann eine Verletzung der Amtspflicht zur medizinischen Versorgung darstellen. Abstract: mehrere Monate nicht medikamentös mit Psychopharmaka behandelt worden zu sein nahm bereits seit ...
